Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient*in eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
- Basalzellkarzinom
- Spinozelluläres Karzinom
Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an. Fragen sie uns gerne nach einem Untersuchungstermin.