Hautkrebs-Früherkennung
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient*in an einer der folgenden Krebserkrankungen erkrankt ist: Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs) Basalzellkarzinom Spinozelluläres Karzinom Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und […]