Hautkrebs-Früherkennung

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient*in an einer der folgenden Krebserkrankungen erkrankt ist:

  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
  • Basalzellkarzinom
  • Spinozelluläres Karzinom

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an.

Insbesondere bei langjähriger intensiver und ungeschützter Sonnenexposition steigt das Risiko an einer der oben genannten Krebsarten zu erkranken.

Fragen sie uns gerne nach einem Untersuchungstermin.