Hautkrebs-Früherkennung ( solange die gesetzlichen Kassen das noch übernehmen)
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient*in an einer der folgenden Krebserkrankungen erkrankt ist: Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs) Basalzellkarzinom Spinozelluläres Karzinom Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und […]
